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   BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88   

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https://dejure.org/1991,6680
BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88 (https://dejure.org/1991,6680)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1991 - XI R 19/88 (https://dejure.org/1991,6680)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1991 - XI R 19/88 (https://dejure.org/1991,6680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 673
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Die im Übergabevertrag von der Klägerin zusätzlich übernommenen laufenden Zahlungen bilden eine Leibrente und können daher nach bisheriger Rechtsprechung mit dem Ertragsanteil als Sonderausgaben abgezogen werden (vgl. im einzelnen BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Dagegen kann die Klägerin den Nutzungswert der überlassenen Wohnung nicht als dauernde Last absetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660; BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Auch ein Abzug von AfA kommt nicht in Betracht, wohl aber von Reparaturaufwendungen sowie der Aufwendungen für Wasser, Strom und Heizung (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610); sie sind vom FG nicht festgestellt.

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Die Mutter der Klägerin hat aufgrund der Einräumung des Nutzungsrechts im Übergabevertrag eine gesicherte Rechtsposition erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).

    Ihre unentgeltliche Nutzung aufgrund der gesicherten Rechtsposition hat zur Folge, daß sie den Nutzungswert der ihr überlassenen Wohnung nach § 21 Abs. 2 EStG zu versteuern hat (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390); bei der Nutzungswertbesteuerung der Klägerin ist deshalb der Einheitswert des Hauses analog § 21 a Abs. 5 Satz 1 EStG 1983 im Verhältnis der Wohnfläche der überlassenen Wohnung zur Gesamtwohnfläche des Hauses aufzuteilen (Abschn. 164 Abs. 14 der Einkommensteuer-Richtlinien 1984 - EStR 1984 -).

    Aufwendungen, die auf die Wohnung der Mutter entfallen, kann die Klägerin nicht als Werbungskosten abziehen, weil sie hinsichtlich der von der Mutter genutzten Wohnung nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt; auch ein Abzug als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine spätere Eigennutzung kommt nicht in Betracht (BFH in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390).

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Ihre unentgeltliche Nutzung aufgrund der gesicherten Rechtsposition hat zur Folge, daß sie den Nutzungswert der ihr überlassenen Wohnung nach § 21 Abs. 2 EStG zu versteuern hat (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390); bei der Nutzungswertbesteuerung der Klägerin ist deshalb der Einheitswert des Hauses analog § 21 a Abs. 5 Satz 1 EStG 1983 im Verhältnis der Wohnfläche der überlassenen Wohnung zur Gesamtwohnfläche des Hauses aufzuteilen (Abschn. 164 Abs. 14 der Einkommensteuer-Richtlinien 1984 - EStR 1984 -).

    Aufwendungen, die auf die Wohnung der Mutter entfallen, kann die Klägerin nicht als Werbungskosten abziehen, weil sie hinsichtlich der von der Mutter genutzten Wohnung nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt; auch ein Abzug als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine spätere Eigennutzung kommt nicht in Betracht (BFH in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390).

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Die Mutter der Klägerin hat aufgrund der Einräumung des Nutzungsrechts im Übergabevertrag eine gesicherte Rechtsposition erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327; vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).

    Da die Klägerin nicht die Möglichkeit hatte, diese Nutzung jederzeit einzuschränken oder überhaupt zu beenden, stand der Mutter auch eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der Wohnung im Obergeschoß zu (vgl. BFH in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Zur Berechnung der erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG müssen die Anschaffungskosten entsprechend den Grundsätzen im BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) auf das Gebäude und den Grund und Boden aufgeteilt werden.
  • BFH, 21.03.1989 - IX R 58/86

    Höchstbemessungsgrundlage des § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG bei teilentgeltlichem

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Die Teilentgeltlichkeit führt nicht zur Kürzung der Höchstbemessungsgrundlage des § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG (BFH-Urteil vom 21. März 1989 IX R 58/86, BFHE 156, 201, BStBl II 1989, 778).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    An dieser Einschätzung hat sich durch den BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) nichts geändert; der Große Senat hat vielmehr bestätigt, daß es sich bei der Überlassung des übergebenen Grundstücks zur Nutzung durch den Vermögensübergeber nicht um eine Gegenleistung handelt.
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78

    Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    War dafür ein bestimmter Zeitpunkt ins Auge gefaßt, kommt auch eine Abzinsung der Verpflichtung und eine Berücksichtigung des abgezinsten Betrags als Werbungskosten in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 19. April 1977 VIII R 119/75, BFHE 122, 111, BStBl II 1977, 601; vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Soweit sich hierin aufgrund des Vorlagebeschlusses vom 25. April 1990 X R 38/86 (BFHE 160, 33, BStBl II 1990, 625) eine Änderung der Rechtsprechung ergeben sollte, wird das FG dies ungeachtet der Vorschrift des § 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu beachten haben (vgl. Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 126 Rdnr. 23).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88
    Dagegen kann die Klägerin den Nutzungswert der überlassenen Wohnung nicht als dauernde Last absetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660; BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).
  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 119/75

    Die Behandlung von Bauzeitzinsen beim Erwerber eines Gebäudes richtet sich nach

  • BFH, 06.02.1987 - III R 203/83

    Zur Erbauseinandersetzung über ein Grundstück, das vom erwerbenden Miterben

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